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LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1996 - L 3 J 65/96 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. August 1996 - L 3 J 65/96 (https://dejure.org/1996,8190)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mündliche Verhandlung trotz Abwesenheit des Klägers; Kombinierte Anfechtungsklage mit einer Feststellungsklage; Feststellung der Ausgestaltung eines Versicherungsverhältnisses; Recht auf Verschiebung des Versicherungsfalles
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 07.03.1996 - S 12 J 317/95
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1996 - L 3 J 65/96
- BSG, 30.08.1996 - B 5 RJ 44/96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 23.06.1994 - 4 RA 70/93
Angestelltenversicherung - Altersruhegeld - Anspruchshöhe
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1996 - L 3 J 65/96
Er hat weiterhin die Ansicht vertreten, daß bei einem im Dezember 1991 eingetretenen Versicherungsfall die Vorschriften der RVO anzuwenden seien, und sich zur Begründung auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23.06.1994, Az.: 4 RA 70/93, und vom 22.02.1995, Az.: 4 RA 88/94, sowie auf mehrere Urteile des SG Berlin berufen. - BSG, 31.08.1994 - 4 RA 12/93
Rückwirkung - Verzögerung - Zahlung - Verschulden
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1996 - L 3 J 65/96
Anhaltspunkte dafür, daß der Kläger bis zum 31.03.1992 eine "Bereiterklärung" im Sinne des § 1420 Abs. 1 Nr. 2 RVO abgegeben hat, oder dafür, daß die Beklagte den Kläger von einer früheren Einzahlung oder Bereiterklärung pflichtwidrig abgehalten hat, was ausnahmsweise eine Rückwirkung der Beitragszahlung in Betracht kommen ließe (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 31.08.1994, Az.: 4 RA 12/93), hat der Senat aufgrund der aktenkundigen Unterlagen nicht feststellen können. - BSG, 22.02.1995 - 4 RA 88/94
Berechnung der Altersrente nach dem Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) nach …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1996 - L 3 J 65/96
Er hat weiterhin die Ansicht vertreten, daß bei einem im Dezember 1991 eingetretenen Versicherungsfall die Vorschriften der RVO anzuwenden seien, und sich zur Begründung auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23.06.1994, Az.: 4 RA 70/93, und vom 22.02.1995, Az.: 4 RA 88/94, sowie auf mehrere Urteile des SG Berlin berufen.